Richtlinien Jugendjobs Uster

Der Schutz der Jugendlichen und Arbeitgebende steht bei Uster Jugendjobs an erster Stelle. Folgende Richtlinien sorgen für optimalen Personen-, Jugend-, Rechts- und Versicherungsschutz Bitte lesen Sie diese genau durch, bevor sie die Plattform Jugendjobs-Uster benutzen. Mit der Anmeldung und Verwendung der Plattform erklären Sie sich mit diesen Richtlinien einverstanden. Die Jugendarbeit Uster haftet für keine Schäden im Rahmen des Jugendjob- Uster Angebotes.

Versicherungsschutz Private Arbeitgebende

Die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache der teilnehmenden Jugendlichen und der Eltern. Mit einer unterschriebenen Erklärung bestätigen die Erziehungsberechtigten dies verbindlich. Jugendjobs-Uster vermittelt keine Jugendliche ohne unterschriebene Elterneinverständniserklärung. Im Falle eines Schadens ist ein lösungsorientiertes, klärendes Gespräch mit den involvierten Parteien gewünscht.

Versicherungsschutz gewerbliche Arbeitgebende, Vereine und andere juristische Personen

Bei Betrieben mit Angestellten ist die obligatorische Unfallversicherung UVG des Betriebs geltend. Arbeitgebende müssen für die Jugendlichen auch für einen Jugendjob zwingend eine entsprechende Unfallversicherung abschliessen. Des Weiteren gilt bei Einsätzen in Unternehmen, Vereinen oder anderen juristischen Personen die Betriebshaftpflichtversicherung.

Personenschutz

Die beteiligten Vermittler*innen sind professionelle Jugendarbeiter*innen. Sie verpflichten sich Jugendliche und Arbeitgebende vor, während und nach der Vermittlung bestmöglich zu begleiten und nach professionellen Standards zu kontrollieren.

Jugendschutz

Das Mindestalter der vermittelten Jugendlichen muss 13 Jahre betragen. Im Gesetz sind für Jugendliche nur leichte Arbeiten erlaubt. Gefährliche und gesundheitsschädliche Tätigkeiten sind verboten.

Welche Arbeiten sind erlaubt?

Leichte Arbeiten haben keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung der Jugendlichen. Sie beeinträchtigt weder den Schulbesuch, noch die Schulleistung. Im Rahmen der Plattform Jugendjobs-Uster sind dies Arbeiten wie z.B. Rasen mähen, Flaschen entsorgen, Kinder hüten, leichtere Reinigungsarbeiten, Einkäufe erledigen etc.

Wie lange darf ein Jugendlicher ab 13 Jahren arbeiten?

Während der Schulzeit betragen die Höchstarbeitszeiten 3 Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche.

Während der Ferienzeit die halbe Dauer der Schulferien, 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.

Bei mehr als 5 Stunden muss mindestens eine halbe Stunde Pause gewährt werden und zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen.

Ist Nacht- und Sonntagsarbeit erlaubt?

Nacht- und Sonntagsarbeit ist für Jugendliche generell verboten. Ausnahmen werden nur bewilligt, wenn dies im Rahmen der beruflichen Grundausbildung unentbehrlich ist.

Bei künstlerischen, kulturellen und sportlichen Anlässen, die nur abends oder am Sonntag stattfinden, dürfen Jugendliche ebenfalls ausnahmsweise bis 23 Uhr eingesetzt werden.

Was ist verboten?

Jugendliche dürfen nicht zur Bedienung in Bars, Nachtlokalen oder Diskotheken angestellt werden. Die Bedienung in Hotels, Restaurants und Cafés ist für Jugendliche unter 16 Jahren nur eingeschränkt erlaubt.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht in Betrieben der Filmvorführung oder im Zirkus beschäftigt werden.

Jugendliche dürfen keine gefährlichen Arbeiten leisten. Vom Bund wurde eine Liste mit gefährlichen Arbeiten für Jugendliche erstellt, die verboten sind.

Was müssen Kunden tun?

Die Kunden sind verpflichtet, die Jugendlichen ausreichend und angemessen zu informieren und anzuleiten, vor allem in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie müssen auch die Jugendarbeitenden vom Team Uster über allfällige Gefahren informieren.

Sobald sich der Taschengeldjob inhaltlich ändert, muss zwingend ein neuer Job erfasst werden. So können die Jugendarbeitenden erneut prüfen, ob die Sicherheit am Arbeitsort nach wie gewährleistet ist und eine adäquate Einführung gegeben wurde.

Wo finden sich weitere Informationen zum Arbeitsgesetz?